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Fördermöglichkeiten durch Bildungsprämie und Bildungsscheck

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Ihre berufliche Weiterbildung können Sie sich fördern lassen, bis zu 500 € kann die Förderung betragen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Bildungsprämie eingeführt und das Land NRW bietet seinen Bürgern den Bildungsscheck an.

Die Voraussetzungen für den Antrag bzw. Erhalt sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Bildungsscheck für Beschäftigte, Betriebe und Berufsrückkehrende
Mit dem Bildungsscheck werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens bis zu 500 € bezuschusst. Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.
Das Landesprogramm richtet sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten. Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich.
Das heißt: Interessierte Beschäftigte können für ihre berufliche Weiterentwicklung ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen.
Einbezogen sind dabei alle Beschäftigtengruppen: von den Fach- und Leitungskräften bis hin zu den Minijobbern sowie Frauen und Männer in Elternzeit.
Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige können in den ersten fünf Jahren nach der Gründung den Weiterbildungszuschuss in Anspruch nehmen.
Ebenso können Berufsrückkehrende, also Frauen und Männer, die nach einer längeren Familienzeit in den Beruf zurückkehren möchten und dafür eine besondere Schulung benötigen, den Bildungsscheck nutzen.
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Qualifizierungsinhalte können beispielsweise sein: Sprach- und EDV-Schulungen, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken.


Bildungsschecks für berufliche Weiterbildung
Als Klein- und Mittelbetrieb oder als Mitarbeiter/in in einem Klein- und Mittelbetrieb können Sie per Bildungsscheck 50 % der Kurskosten für berufliche Bildung erstattet bekommen. Wir beraten Sie gern.

Andrea Lemm Telefon 05282-980416

Weitere Informationen auch unter www.bildungsscheck.nrw.de für Erwerbstätige wie Angestellte, Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen

Bildungsprämie

Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man erwerbstätig ist und das zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von 25.600 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung derzeit 51.200 Euro). Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt.

Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.

Für mehr Informationen zur Bildungsprämie www.bildungspraemie.info kommt vor Weiterbildung

 

Beratung

Die Förderkriterien werden für die Bildungsprämie als auch für den Bildungsscheck bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vor Ort individuell geprüft. Das bedeutet, dass das Beratungsgespräch vor der Anmeldung bzw. vor der Teilnahme an einer Weiterbildung erfolgen muss. Nutzen Sie daher die Beratungsmöglichkeit die Ihnen die VHS Lippe-Ost als Beratungsstelle für die Bildungsprämie und den Bildungsscheck bietet.


Vereinbaren Sie für die Beratung Ihren Termin.

Für Beratung steht ihnen zur Verfügung:

Andrea Lemm
Tel. 05282-980416, E-Mail: lemm(at)vhslippe-ost(dot)de 

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Programmheft 2012

Unser Programmheft für das erste Halbjahr 2012 wird ab dem 09.01.2012 verteilt und ist auch ab sofort online verfügbar.

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Mit diesem Test sollen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden.

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