Grundsätzlich ist für alle Kurse eine schriftliche Anmeldung erforderlich (Ausnahme: Vorträge mit Abendkasse).
Angemeldete Teilnehmer/innen erhalten in der Regel keine Anmeldebestätigung, sondern werden gebeten, sich zum ersten Veranstaltungstermin einzufinden. Sie erhalten nur dann Nachricht, wenn eine Änderung erfolgt oder der Kurs ausgebucht ist bzw. nicht stattfinden kann. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise im jeweiligen Kurstext.
Einzugsermächtigung auf der Anmeldekarte (bei Internetanmeldung obligatorisch) erteilen oder Rechnung abwarten. Bitte keine unaufgeforderten Gebührenzahlungen vornehmen!
Anmeldekarten befinden sich am hinteren Umschlag des gedruckten Programmheftes, weitere werden von den Kursleitern/innen bereit gehalten. Für Tages-, Wochenend- und Wochenseminare ist eine Vorauszahlung erforderlich.
Angemeldete Personen, die den Veranstaltungen ohne eine vorherige Benachrichtigung der Geschäftsstelle fernbleiben, müssen trotzdem die Kursgebühr entrichten.
Sofern bei den Kursen und Veranstaltungen zwei Teilnahmegebühren ausgedruckt sind, gilt die ermäßigte Gebühr (25 %) für Schüler, Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte, Wehr- und Zivildienstleistende, Empfänger von Arbeitslosengeld-I sowie für Personen, deren Einkommen das Eineinhalbfache des Arbeitslosengeld-II-Satzes nicht übersteigt. Arbeitslosengeld-II-Empfänger und Sozialhilfeempfänger (Leistungsempfänger nach dem SGB XII und Asylbewerber) sowie Empfänger von Grundsicherung sind in diesen Fällen von der Teilnahmegebühr gänzlich befreit. Allerdings müssen die Gebührenermäßigungs- bzw. Befreiungsgründe bei der Anmeldung vermerkt und durch Beifügung eines entsprechenden Bescheides belegt werden. Andernfalls wird die volle Gebühr erhoben. Die Gebührenermäßigung bzw. -befreiung gilt allerdings nicht für die bei einigen Kursen ausgewiesenen Neben- bzw. Materialkosten.
Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn telefonisch oder schriftlich bei der VHS-Hauptgeschäftsstelle möglich. Spätere Abmeldungen oder Abmeldungen bei Kursleitern werden nicht anerkannt. In diesem Fall bleibt die Verpflichtung zur vollen Zahlung des Entgeltes inkl. Materialkosten bestehen.
Beim Rücktritt von Exkursionen und Studienfahrten gelten die Stornobedingungen des beauftragten Reiseunternehmens bzw. Leistungsträgers. Der Rücktritt ist der VHS Lippe-Ost schriftlich mitzuteilen.
In vielen Kursen werden am letzten Kurstermin an Teilnehmer/innen, die mindestens 80% aller Kursveranstaltungen besucht haben, Teilnahmebescheinigungen ausgegeben. Auf Wunsch kann die VHS jedem/r Teil-nehmer/in, der/die regelmäßig einen Kurs besucht hat, eine individuelle bzw. qualifizierte Teilnahmebescheinigung ausstellen, für die eine Verwaltungsgebühr erhoben wird.
Die Veranstaltungsorte sind in jeder Ankündigung angegeben. Da die VHS in vielen Fällen Gast anderer Schulen und Institutionen ist, werden die Teilnehmer/innen gebeten, die jeweiligen Hausordnungen zu beachten und insbesondere nicht zu rauchen.
Während der allgemeinen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen finden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine Veranstaltungen der VHS statt.
Haftpflichtversicherungsschäden werden nur im Rahmen des Kommunalen Schadensausgleichs, Hannover, geregelt. Schadensfälle müssen umgehend der Hauptgeschäftsstelle gemeldet werden. Für anderweitige Schäden übernimmt die VHS keine Haftung.