Im Ausland erworbene berufliche Abschlüsse

 

Am 1. April 2012 ist das Berufsanerkennungsgesetz in Kraft getreten. Seit dem haben Sie die Möglichkeit, Ihren im Ausland erworbenen Berufsabschluss mit den Anforderungen an diesen in Deutschland vergleichen zu lassen. Dies ist wichtig, wenn Sie in Deutschland Ihren Beruf ausüben möchten. Arbeitgeber können somit Ihre Qualifikation besser einschätzen, wenn Sie sich bewerben.

Ihre Staatsangehörigkeit ist für das Anerkennungsverfahren nicht entscheidend. Auch eine Aufenthaltserlaubnis brauchen Sie nicht. Sie müssen  lediglich einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss haben und nachweisen.

Ihr im Ausland erworbener Berufsabschluss wird auf Antrag mit dem deutschen Berufsabschluss verglichen. Den Antrag müssen Sie an eine Stelle stellen, die für Ihre Berufsgruppe zuständig ist. Informationen können Sie im Internet (www.anerkennung -in-deutschland.de) erhalten.

Sie können sich bei der Volkshochschule Lippe-Ost beraten lassen, wenn Sie als Flüchtling bzw. Zugewanderte oder Zugewanderter Fragen zu Ihren schulischen und beruflichen Abschlüssen haben und Hilfe bei der Antragstellung benötigen. Diese Beratung findet im Rahmen der Beratung zur Beruflichen Entwicklung statt und ist kostenlos.

Wir beraten Sie, wenn Sie sich Ihre Ausbildung oder Studium aus dem Ausland anerkennen lassen wollen, um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben, und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.

Auch beraten wir Sie in Fragen der Bewerbung, Nachqualifizierung und der Antragstellung für einen Anerkennungszuschuss.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, kontaktieren Sie uns!