Bildungsscheck für Beschäftigte, Betriebe und Berufsrückkehrende
Informationen zum Bildungscheck
(Förderrichtlinie Stand 01.07.2022)
Mit dem Bildungsscheck-Verfahren unterstützt das Land NRW mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds bereits seit 2006 die Fachkräfteentwicklung und -sicherung durch berufliche Weiterbildung.
Der Bildungsscheck soll Personen (insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende, Selbstständige) dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Durch gut qualifizierte Beschäftigte sollen Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. Der Bildungsscheck fördert Ausgaben für die berufliche Weiterbildung.
Die Förderhöhe beträgt 50% der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme, höchstens 500,- Euro je Bildungsscheck. Im individuellen Zugang trägt die Person selbst den Eigenanteil. Im betrieblichen Zugang trägt der Betrieb den Eigenanteil.
Individueller Bildungsscheck für Einzelpersonen
Betrieblicher Bildungsscheck für Unternehmen (Beschäftigte)
Weitere Informationen:
https://www.mags.nrw/bildungsscheck
Persönliche Informationen erhalten Sie bei:
Andrea Lemm
Tel: 05282/9804-16
E-Mail: lemm@vhslippe-ost.de
Dr. Anja Mai
Tel. 05231/623-62,
E-Mail: a.mai@kreis-lippe.de
Yvonne Wagner-Brigant
Tel: 05282/9804-23
E-Mail: wagner@vhslippe-ost.de
Nicole Grützmacher
Tel: 05282/9804-13
E-Mail: gruetzmacher@vhslippe-ost.de
