
Bildungsurlaube nach dem Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetz NRW (AWbG)
Die Bildungsurlaube sind nach dem Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (AWbG) anerkannt, nach dem Arbeitnehmer/innen in der Regel einen Anspruch von jährlich 5 Tagen bezahlter Freistellung von der Arbeit haben - zum Zwecke der beruflichen oder politischen Weiterbildung.
Bildungsurlaube der VHS Lippe-Ost:
E454 Let's have a meeting! Englisch communication at work, Stufe A2
E470 Tauchen Sie ein - in die vielfältigen Facetten der spanischen Sprache, Stufe A1
Bildungsurlaube der VHS Lippe-Ost in Zusammenarbeit mit der VHS Schaumburg, der VHS Hameln-Pyrmont und der KVHS Holminden finden Sie hier.
Neues Angebot
Bildungsurlaub in Zusammenarbeit mit der VHS Hameln-Bad Pyrmont: Adobe Creative Suite CC