
Bildungsurlaube nach dem Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetz NRW (AWbG)
Bildungsurlaube haben das Ziel einer individuellen beruflichen oder politischen Weiterbildung.
Die Bildungsurlaube der VHS Lippe-Ost sind nach dem Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (AWbG NRW) anerkannt.
Arbeitnehmer*innen können sich bis zu 5 Tage im Jahr vom Arbeitgeber freistellen lassen. Das Gehalt wird in dieser Zeit weitergezahlt. Sie müssen den Bildungsurlaub 6 Wochen vor Beginn bei Ihrem/Ihrer Arbeitgeber*in beantragen.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Anerkennung als Bildungsurlaub in Niedersachsen oder Hessen.
Bildungsurlaube der VHS Lippe-Ost
Bildungsurlaube der VHS Lippe-Ost in Zusammenarbeit mit der VHS Schaumburg:
Bildungsurlaube VHS Schaumburg
Bildungsurlaube der VHS Lippe-Ost in Zusammenarbeit mit der VHS Hameln-Pyrmont finden Sie demnächst hier:
Bildungsurlaube VHS Hameln-Pyrmont