Bildungsscheck für Beschäftigte und Berufsrückkehrende

 

(Förderrichtlinie Stand 01.07.2022)

Mit dem Bildungsscheck-Verfahren unterstützt das Land NRW mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds bereits seit 2006 die Fachkräfteentwicklung und -sicherung durch berufliche Weiterbildung.

Der Bildungsscheck soll Personen (insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende, Selbstständige) dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Durch gut qualifizierte Beschäftigte sollen Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. Der Bildungsscheck fördert Ausgaben für die berufliche Weiterbildung.

Die Förderhöhe beträgt 50% der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme, höchstens 500,- Euro je Bildungsscheck. Im individuellen Zugang trägt die Person selbst den Eigenanteil. Die Beratung wird kostenfrei angeboten.

Die Förderung des betrieblichen Bildungsschecks NRW endete zum 31.12.2023.

Individueller Bildungsscheck für Einzelpersonen

Weitere Informationen:

https://www.mags.nrw/bildungsscheck

 

--- Der Bildungsscheck wird zum 30.06.2024 eingestellt ---
Hinweise für Inhaber*innen von Bildungsschecks im Zusammenhang mit dem Ende der Bildungsscheckförderung im individuellen Zugang (Stand 27.05.2024)

Am 30.06.2024 endet die Förderung beruflicher Weiterbildung über den Bildungsscheck NRW im individuellen Zugang. Bitte beachten Sie, dass alle bis dahin ausgestellten Schecks bis 2029 gültig sind und entsprechend bei Weiterbildungsanbietern eingelöst werden können.

Das Land NRW möchte auch nach dem Ende des Förderprogrammes Bildungsscheck NRW Menschen mit geringerem Einkommen und ohne Arbeitgeberunterstützung einen Anreiz und Unterstützung zu ihrer Kompetenzentwicklung geben. Die Details einer beabsichtigten künftigen Förderung werden derzeit erarbeitet.

Bis dahin können Ratsuchende auf die finanziellen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit verwiesen werden. Informationen dazu erhalten Sie auf den Seiten der Bundesagentur: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung

Ebenfalls behilflich bei Fragen zu Finanzierung von Weiterbildungen ist die Bundesagentur für Arbeit über die „Berufsberatung im Erwerbsleben“ (BBiE). Informationen finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-nrw/themen-in-nrw/bbie

Über weitere Finanzierungsmöglichkeiten für berufliche Weiterbildung informiert darüber hinaus auch das Weiterbildungsportal des Landes NRW: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/weitere-foerdermoeglichkeiten

 

Beratungstage:

Blomberg, Integrationszentrum im Paradies, Holstenhöfenerstraße 4
Mittwoch: 9:00 bis 12:30 Uhr nach Vereinbarung

Barntrup, Stenebergsche Fabrik, Obere Straße 13 / Mittlere Straße 14d
Donnerstag: 9:00 bis 12:30 Uhr nach Vereinbarung

Extertal, Rathaus Bösingfeld, Zimmer 104, Mittelstraße 35
Dienstag: 14:00 bis 17:00 Uhr nach Vereinbarung
Freitag: 8:00 bis 11:00 Uhr nach Vereinbarung

 

Zusätzlich werden in den Kommunen jeweils in der ersten Woche im Monat nach vorheriger Absprache Bildungsscheckberatungen im Zeitraum von 17:00 bis 20:00 Uhr angeboten:

- montags in Schieder (Schlossparkschule, Parkallee 7)

- dienstags in Barntrup (Stenebergsche Fabrik, Obere Straße 13 / Mittlere Straße 14d)

- mittwochs in Extertal (Rathaus Bösingfeld, Mittelstraße 36)

- donnerstags in Lügde (Kultur- und Bildungscampus, Am Ramberg 1)

Ihre Berater*innen:

Andrea Lemm
Tel: 05282/9804-16
E-Mail: lemm@vhslippe-ost.de

Yvonne Wagner-Brigant
Tel: 05282/9804-23
E-Mail: wagner@vhslippe-ost.de

Nicole Grützmacher
Tel: 05282/9804-13
E-Mail: gruetzmacher@vhslippe-ost.de

 

Michael Lauterbach
Tel: 05282-980422
E-Mail: lauterbach@vhslippe-ost.de

 

Dr. Anja Mai (nur im Extertal, Di 14.00 -17.00 Uhr, Fr. 8.00 – 11.00 Uhr)
Tel. 05231-62362
E-Mail: a.mai@kreis-lippe.de

 

Stefan Brandt (nur in Blomberg)
Tel: 0176-20735962
E-Mail: stefan.brandt67@icloud.com