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Geschäftsbedingungen (AGB) · Datenschutz






           Geschäftsbedingungen (AGB)
          ■  Wie • Wann • Wo anmelden?                        Bei Eltern-Kind-Kursen ist das Elternteil gebührenpflichtig. Ein Kind ist
                                                              gebührenfrei. Bei Anmeldung ab dem zweiten Kind wird jeweils eine ermä-
          Für alle Kurse ist eine schriftliche oder Online-Anmeldung pro Person er-  ßigte Gebühr erhoben. Die Gebührenermäßigung bzw. -befreiung gilt nicht
          forderlich. Sie können sich zu den Veranstaltungen der VHS Lippe-Ost per   für die bei einigen Kursen ausgewiesenen Neben- bzw. Materialkosten.
          Internet, per Post oder persönlich in der Hauptgeschäftsstelle in der
          Schlossparkschule, Parkallee 7, in Schieder anmelden. Für die Anmeldung   ■  Abmeldung • Gebührenerstattung
          per Post benutzen Sie am besten die vorgedruckten Anmeldekarten, die
          Sie in unserem Programmheft finden. 1.) Für die Kursbuchung ist die An-  Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis zum jeweiligen Anmeldeschluss
          gabe der Kursnummer notwendig. 2.) Anmeldungen sind grundsätzlich   schriftlich bei der VHS-Hauptgeschäftsstelle möglich. Spätere Abmeldun-
          erst nach Veröffentlichung des Programms möglich.   gen oder Abmeldungen bei Kursleitenden werden nicht anerkannt. In die-
                                                              sem Fall bleibt die Verpflichtung zur vollen Zahlung des Entgeltes inkl.
          Angemeldete Teilnehmer*innen erhalten in der Regel  keine Anmelde-  Materialkosten bestehen. Angemeldete Personen, die dem Kurs fernblei-
          bestätigung, sondern werden gebeten, sich zum ersten Veranstaltungster-  ben, ohne sich fristgemäß schriftlich bei der VHS-Geschäftsstelle abzu-
          min einzufinden. Sie erhalten nur dann eine Nachricht, wenn eine Ände-  melden, haben die volle Kursgebühr zu entrichten. Für Mahnungen erhe-
          rung erfolgt oder der Kurs ausgebucht ist bzw. nicht stattfinden kann.   ben wir eine Gebühr von 6,00 Euro.
          Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise im jeweiligen Kurstext.
                                                              Beim Rücktritt von Exkursionen und Studienfahrten gelten die Stor-
          ■  Teilnahmebescheinigungen                         nobedingungen des beauftragten Reiseunternehmens bzw. Leistungsträ-
                                                              gers. Der Rücktritt ist der VHS Lippe-Ost schriftlich mitzuteilen.
          In Kursen der beruflichen Bildung und bei Bildungsurlauben kann die VHS
          auf Wunsch eine individuelle bzw. qualifizierte Teilnahmebescheinigung   ■  Ferien
          kostenfrei ausstellen. Für Kurse der anderen Fachbereiche wird für die
          Ausstellung eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro erhoben.  Während der allgemeinen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen fin-
                                                              den, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine Veranstaltungen
          ■  Veranstaltungsorte                               der VHS statt.
          Die Veranstaltungsorte sind in jeder Ankündigung angegeben. Da die VHS   ■  Haftung
          in vielen Fällen Gast anderer Schulen und Institutionen ist, werden die
          Teilnehmer*innen gebeten, die jeweiligen Hausordnungen zu beachten   Haftpflichtversicherungsschäden werden nur im Rahmen des Kommuna-
          und insbesondere nicht zu rauchen. Nicht jeder Veranstaltungsort ist bar-  len Schadensausgleichs, Hannover, geregelt. Schadensfälle müssen umge-
          rierefrei zugänglich. Bitte wenden Sie sich für detaillierte Informationen   hend der Hauptgeschäftsstelle gemeldet werden. Für anderweitige Schä-
          zum Zugang zu den Kursräumen an die VHS-Geschäftsstelle.  den übernimmt die VHS keine Haftung.

          ■  Wie bezahlen?                                    Die VHS haftet nicht bei einer Beschädigung von privaten EDV-Geräten,
                                                              Materialien oder sonstigen Gegenständen, die von Teilnehmer*innen zu
          Die Bezahlung der VHS-Veranstaltungen ist per Rechnung oder Lastschrift-  den Veranstaltungen mitgebracht werden.
          Verfahren möglich.  Auf  Ausnahmen (Barkasse) wird in den  Veranstal-
          tungsankündigungen hingewiesen. Alle Veranstaltungen und Kurse wer-  Die Zweckverbandssatzung und die Gebührensatzung sind auf
          den in der Regel nach Beginn bzw. Durchführung abgerechnet. Falls Sie   www.vhslippe-ost.de einzusehen!
          per Lastschrift bezahlen wollen, geben Sie bitte Ihre Bankverbindung auf
          der Anmeldekarte oder bei der Internet-Anmeldung an. Sollten Sie uns   Datenschutzbestimmungen gem. Artikel 13
          noch kein SEPA-Lastschrift-Mandat unterzeichnet haben, bekommen Sie
          dann ein entsprechendes Formular zugesandt. Haben Sie „Zahlung per   Datenschutzgrundverordnung
          Rechnung“ gewählt, erhalten Sie diese per Post. Bitte nehmen Sie keine   Die Informationen zum Datenschutz finden sie hier:
          unaufgeforderte Zahlung vor! Für Tages-, Wochenend- und Wochense-
          minare ist eine Vorauszahlung (erst nach Erhalt einer Rechnung) erforder-  Bei Bedarf kann das Informationsblatt auch bei
          lich!                                                               der VHS telefonisch oder schriftlich angefordert
                                                                              werden.
          ■  Gebührenermäßigung • Gebührenbefreiung
          Sofern bei den Kursen und Veranstaltungen zwei Teilnahmegebühren aus-
          gedruckt sind, gilt die ermäßigte Gebühr (75%) für Schüler*innen,
          Studenten*innen, Auszubildende, Schwerbehinderte (ab 50% Grad der
          Behinderung),  Bundesfreiwilligendienstleistende,  Empfänger*innen  von
          Arbeitslosengeld-I sowie für Wohngeldempfänger*innen. Empfän ger*in-
          nen von Bürgergeld, von Grundsicherung (SGB XII) und Leis tungs-  Aktualität des Kursprogramms
          empfänger*innen nach dem AsylbLG (Asylbewerber*innen) sind in diesen
          Fällen von der Teilnahmegebühr gänzlich befreit. Allerdings müssen die   Während des laufenden Semesters ist es möglich, dass sich
          Gebührenermäßigungs-  bzw.  Gebührenbefreiungsgründe  auf  der   Änderungen in den im Programmheft ausgeschriebenen Kur-
          Anmeldekarte vermerkt und durch Beifügung eines entsprechen-  sen (Veranstaltungsort, Termine, Uhrzeiten usw.) ergeben.
          den Nachweises belegt werden. Ohne Vorlage eines Nachweises
          wird die volle Gebühr erhoben. Eine Gebührenbefreiung wird nur   Auf unserer Internetseite www.vhslippe-ost.de werden die
          gewährt, wenn der/die Teilnehmer*in an mindestens 50% der Kurs-  Kursdaten ständig aktualisiert.
          stunden teilgenommen hat.
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