Bildungsurlaube nach dem Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetz NRW (AWbG)

 

Die Bildungsurlaube sind nach dem Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (AWbG) anerkannt, nach dem Arbeitnehmer*innen in der Regel einen Anspruch von jährlich 5 Tagen bezahlter Freistellung von der Arbeit haben - zum Zwecke der beruflichen oder politischen Weiterbildung.

Bildungsurlaube der VHS Lippe-Ost

 

Bildungsurlaube der VHS Lippe-Ost in Zusammenarbeit mit der VHS Schaumburg, der VHS Hameln-Pyrmont finden Sie demnächst hier:

Bildungsurlaube VHS Schaumburg
Bildungsurlaube VHS Hameln-Pyrmont