Geschäftsbedingungen (AGB)
Wie • Wann • Wo anmelden?
Für alle Kurse ist eine schriftliche oder Online-Anmeldung pro Person erforderlich. Sie können sich zu den Veranstaltungen der VHS Lippe-Ost per Internet, per Post oder persönlich in der Hauptgeschäftsstelle in der Schlossparkschule, Parkallee 7, in Schieder anmelden. Für die Anmeldung per Post benutzen Sie am besten die vorgedruckten Anmeldekarten, die Sie in unserem Programmheft finden. 1.) Für die Kursbuchung ist die Angabe der Kursnummer notwendig. 2.) Anmeldungen sind grundsätzlich erst nach Veröffentlichung des Programms möglich. Angemeldete Teilnehmer*innen erhalten in der Regel keine Anmeldebestätigung, sondern werden gebeten, sich zum ersten Veranstaltungstermin einzufinden. Sie erhalten nur dann eine Nachricht, wenn eine Änderung erfolgt oder der Kurs ausgebucht ist bzw. nicht stattfinden kann. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise im jeweiligen Kurstext.
Teilnahmebescheinigungen
In Kursen der beruflichen Bildung und bei Bildungsurlauben kann die VHS auf Wunsch eine individuelle bzw. qualifizierte Teilnahmebescheinigung kostenfrei ausstellen. Für Kurse der anderen Fachbereiche wird für die Ausstellung eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro erhoben.
Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungsorte sind in jeder Ankündigung angegeben. Da die VHS in vielen Fällen Gast anderer Schulen und Institutionen ist, werden die Teilnehmer*innen gebeten, die jeweiligen Hausordnungen zu beachten und insbesondere nicht zu rauchen. Nicht jeder Veranstaltungsort ist barrierefrei zugänglich. Bitte wenden Sie sich für detaillierte Informationen zum Zugang zu den Kursräumen an die VHS-Geschäftsstelle.
Wie bezahlen?
Die Bezahlung der VHS-Veranstaltungen ist per Rechnung oder Lastschrift-Verfahren möglich. Auf Ausnahmen (Barkasse) wird in den Veranstaltungsankündigungen hingewiesen. Alle Veranstaltungen und Kurse werden in der Regel nach Beginn bzw. Durchführung abgerechnet. Falls Sie per Lastschrift bezahlen wollen, geben Sie bitte Ihre Bankverbindung auf der Anmeldekarte oder bei der Internet-Anmeldung an. Sollten Sie uns noch kein SEPA-Lastschrift-Mandat unterzeichnet haben, bekommen Sie dann ein entsprechendes Formular zugesandt. Haben Sie „Zahlung per Rechnung“ gewählt, erhalten Sie diese per Post. Bitte nehmen Sie keine unaufgeforderte Zahlung vor! Für Tages-, Wochenend- und Wochenseminare ist eine Vorauszahlung (erst nach Erhalt einer Rechnung) erforderlich!
Gebührenermäßigung • Gebührenbefreiung
Sofern bei den Kursen und Veranstaltungen zwei Teilnahmegebühren ausgedruckt sind, gilt die ermäßigte Gebühr (75%) für Schüler*innen, Studenten*innen, Auszubildende, Schwerbehinderte (ab 50% Grad der Behinderung), Bundesfreiwilligendienstleistende, Empfänger*innen von Arbeitslosengeld-I sowie für Wohngeldempfänger*innen. Empfänger* innen von Bürgergeld, von Grundsicherung (SGB XII) und Leistungsempfänger*innen nach dem AsylbLG (Asylbewerber*innen) sind in diesen Fällen von der Teilnahmegebühr gänzlich befreit. Allerdings müssen die Gebührenermäßigungs- bzw. Gebührenbefreiungsgründe auf der Anmeldekarte vermerkt und durch Beifügung eines entsprechenden Nachweises belegt werden. Ohne Vorlage eines Nachweises wird die volle Gebühr erhoben. Eine Gebührenbefreiung wird nur gewährt, wenn der/die Teilnehmer*in an mindestens 50% der Kursstunden teilgenommen hat. Bei Eltern-Kind-Kursen ist das Elternteil gebührenpflichtig. Ein Kind ist gebührenfrei. Bei Anmeldung ab dem zweiten Kind wird jeweils eine ermäßigte Gebühr erhoben. Die Gebührenermäßigung bzw. -befreiung gilt nicht für die bei einigen Kursen ausgewiesenen Neben- bzw. Materialkosten.
Abmeldung • Gebührenerstattung
Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis zum jeweiligen Anmeldeschluss schriftlich bei der VHS-Hauptgeschäftsstelle möglich. Spätere Abmeldungen oder Abmeldungen bei Kursleitenden werden nicht anerkannt. In diesem Fall bleibt die Verpflichtung zur vollen Zahlung des Entgeltes inkl. Materialkosten bestehen. Angemeldete Personen, die dem Kurs fernbleiben, ohne sich fristgemäß schriftlich bei der VHS-Geschäftsstelle abzumelden, haben die volle Kursgebühr zu entrichten. Für Mahnungen erheben wir eine Gebühr von 6,00 Euro.
Beim Rücktritt von Exkursionen und Studienfahrten gelten die Stornobedingungen des beauftragten Reiseunternehmens bzw. Leistungsträgers. Der Rücktritt ist der VHS Lippe-Ost schriftlich mitzuteilen.Abmeldung • Gebührenerstattung
Ferien
Während der allgemeinen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen finden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine Veranstaltungen der VHS statt.
Haftung
Die Teilnehmenden besuchen die Veranstaltungen auf eigene Gefahr. Die VHS übernimmt keine Haftung für Unfälle und/oder Beschädigungen oder Verlust von Sachen (z.B. privaten EDV-Geräten, Smartphones o.ä.) der Teilnehmer*innen. Es sei denn, dass die VHS den Unfall der Person durch fahrlässige Pflichtverletzung, die Beschädigung oder den Verlust von Sachen vorsätzlich oder durch grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt hat.
