Bildungsscheck 2.0
Mit dem Bildungsscheck 2.0 fördert das Land Nordrhein-Westfalen durch Mittel der Europäischen Union berufliche Weiterbildungen.
Sie erhalten einen Zuschuss von 50% der Weiterbildungskosten, bis max. 500€ pro Kalenderjahr.
Voraussetzung:
- Sie haben einen Wohnsitz in NRW und
- Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt unter 50.000€ (bzw. 100.000€ bei zusammenveranlagten Ehepaaren).
Die Antragstellung erfolgt über das ESF-Online-Portal https://esf-online.nrw.de/esf-portal.
Nähere Informationen zu den Förderbedingungen und die Antragstellung erhalten Sie hier:
https://www.mags.nrw/bildungsscheck
https://www.ostwestfalenlippe.de/owl-gmbh/regionalagentur-owl/bildungsscheck/
https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2
