Bildungsscheck 2.0

 

Mit dem Bildungsscheck 2.0 fördert das Land Nordrhein-Westfalen durch Mittel der Europäischen Union berufliche Weiterbildungen.

Sie erhalten einen Zuschuss von 50% der Weiterbildungskosten, bis max. 500€ pro Kalenderjahr.

Voraussetzung:

  • Sie haben einen Wohnsitz in NRW und
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt unter 50.000€ (bzw. 100.000€ bei zusammenveranlagten Ehepaaren).

Die Antragstellung erfolgt über das ESF-Online-Portal https://esf-online.nrw.de/esf-portal.

Nähere Informationen zu den Förderbedingungen und die Antragstellung erhalten Sie hier:

https://www.mags.nrw/bildungsscheck

https://www.ostwestfalenlippe.de/owl-gmbh/regionalagentur-owl/bildungsscheck/

https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2

 

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